Gesetze für Erneuerung
Bauleitplanung,
ein klar definierter und durch Gesetze in seiner Umsetzung stark an
Formalien gebundener Planungsabschnitt, ist u.a. das Ergebnis der
ebenfalls beschriebenen Projektbereiche wie Entwicklungsplanung,
Projektstudien und -skizzen, des Stadt- und Regionalmarketing oder
anderer vorbereitender Untersuchungen. Er kann - muß aber nicht -
losgelöst von diesen gefaßt werden.
Nach unserem
Verständnis ist zumindest eine enge Zusammenarbeit während
des Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahrens, also z.B.
Gremienarbeit (Abstimmung in den Ausschüsssen,
Überzeugungsarbeit in den Fraktionen), Kontakt zu Trägern
öffentlicher Belange und die differenzierte Bezugnahme zu
vorgelagerten Planungen (Flächennutzungsplan, Landschaftplan)
unumgänglich.
Im Idealfall
werden die umsetzungsrelevanten Schritte ebenfalls von uns betreut.
Dies kann z.B. die Zusammenarbeit mit der Gemeinde nach Abschluß
einer Ortskernsanierung bei den Ablösebeträgen, die Steuerung
von Erschließungsmaßnahmen oder die Hilfe bei der Suche
nach Investoren (siehe Konversionen) sein.
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