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 Architektur
 Stadtplanung
 Landschaftsplanung
 Service
 Steuerung
 Erschließung
 Konversion
 Bauleitplanung
z.B. Ardlingsfeld

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Projektbereich: Stadtplanung / Bauleitplanung

Bebauungspläne
Dorferneuerung und Gestaltsatzung
Vorbereitende Untersuchungen

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Gesetze für Erneuerung

Bauleitplanung, ein klar definierter und durch Gesetze in seiner Umsetzung stark an Formalien gebundener Planungsabschnitt, ist u.a. das Ergebnis der ebenfalls beschriebenen Projektbereiche wie Entwicklungsplanung, Projektstudien und -skizzen, des Stadt- und Regionalmarketing oder anderer vorbereitender Untersuchungen. Er kann - muß aber nicht - losgelöst von diesen gefaßt werden.

Nach unserem Verständnis ist zumindest eine enge Zusammenarbeit während des Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahrens, also z.B. Gremienarbeit (Abstimmung in den Ausschüsssen, Überzeugungsarbeit in den Fraktionen), Kontakt zu Trägern öffentlicher Belange und die differenzierte Bezugnahme zu vorgelagerten Planungen (Flächennutzungsplan, Landschaftplan) unumgänglich.

Im Idealfall werden die umsetzungsrelevanten Schritte ebenfalls von uns betreut. Dies kann z.B. die Zusammenarbeit mit der Gemeinde nach Abschluß einer Ortskernsanierung bei den Ablösebeträgen, die Steuerung von Erschließungsmaßnahmen oder die Hilfe bei der Suche nach Investoren (siehe Konversionen) sein.

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Folgerung:

Auch ein so fest umrissenes Aufgabenfeld wie die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ist in einem Kontext betrachtet ein Baustein des Wandels der Stadt, ein Teil eines Prozesses. Schließlich soll Bauleitplanung die Stadtentwicklung vorantreiben und nicht zementieren

 

 

Abb. links: Gestaltungskonzept für einen Bebauungsplan: Eine von vielen denkbaren Variationen...

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